Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mandola Media UG (haftungsbeschränkt) Schmiedekaten 7b 23899 Gudow
nachfolgend „Auftragnehmer“
1. Geltungsbereich, Kundenkreis 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Mandola Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden über Leistungen insbesondere in den Bereichen Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Online-Marketing, Social-Media-Marketing, Performance-Marketing, Leadgenerierung, Employer Branding, Funnel- und Landingpage-Erstellung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Agenturdienstleistungen. 1.2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Kaufleute im Sinne des HGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht. 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. 1.4. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags sind die individuelle Vereinbarung, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstige Individualabrede, sowie ergänzend diese AGB. Im Fall von Widersprüchen geht die Individualvereinbarung diesen AGB vor. 1.5. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

2. Vertragsschluss 2.1. Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in Präsentationen, sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. 2.2. Verträge können schriftlich, in Textform, elektronisch oder fernmündlich geschlossen werden. 2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fernmündliche oder videobasierte Vertragsgespräche und Beratungen nach vorheriger Einwilligung des Kunden zu dokumentieren oder aufzuzeichnen. 2.4. Eine vom Auftragnehmer übermittelte Auftragsbestätigung dient regelmäßig der Dokumentation des Vertragsschlusses, ist aber nur dann Voraussetzung des Vertragsschlusses, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Vertragsgegenstand und Art der Leistungen 3.1. Der Auftragnehmer erbringt individuelle Beratungs-, Dienst- und Agenturleistungen, insbesondere in den Bereichen: a) Recruiting und Mitarbeitergewinnung, b) Social Recruiting, c) Online-Marketing und Performance-Marketing, d) Employer Branding, e) Leadgenerierung und Vorqualifizierung, f) Erstellung und Optimierung von Landingpages, Funnels, Werbeanzeigen, Creatives, Texten und Kampagnen, g) strategische Beratung und Prozessbegleitung. 3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. 3.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine Werkleistung, sondern Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Leads, Einstellungen, Umsatzsteigerungen oder sonstige Kennzahlen, wird nicht geschuldet. 3.4. Soweit ausnahmsweise werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, gelten ergänzend die Bestimmungen zur Abnahme gemäß Ziffer 14. 3.5. Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Priorisierung, Methodik, technischen Umsetzung und Art der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter, insbesondere Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, technische Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen, zu bedienen.
4. Besondere Bestimmungen für Recruiting- und Mitarbeitergewinnungsleistungen 4.1. Soweit der Auftragnehmer Leistungen im Bereich Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Social Recruiting, Bewerberansprache, Bewerbervorqualifizierung oder vergleichbare Leistungen erbringt, handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen. 4.2. Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht: a) die tatsächliche Besetzung einer Stelle, b) den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Kunde und Bewerber, c) das Erscheinen von Bewerbern zu Gesprächen, d) das Verhalten, die Eignung, die Motivation oder die Arbeitsleistung von Bewerbern, e) die Dauerhaftigkeit eines später begründeten Arbeitsverhältnisses. 4.3. Angaben des Kunden zu Anforderungsprofilen, Vergütung, Benefits, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Qualifikationen oder sonstigen Einstellungsparametern gelten als Zielvorgaben. Der Kunde erkennt an, dass die tatsächliche Marktlage und das Bewerberverhalten hiervon abweichen können. 4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch solche Bewerber oder Kandidaten vorzuschlagen oder Kampagnen hierauf auszurichten, die das ursprünglich gewünschte Profil nicht vollständig erfüllen, sofern dies nach fachlicher Einschätzung sinnvoll erscheint. 4.5. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Bewerbungen, Kandidatenprofile, Kontaktanfragen oder sonstige Recruiting-relevante Vorgänge zeitnah zu prüfen und dem Auftragnehmer auf Anforderung Rückmeldung zu geben. 4.6. Entfällt der Personalbedarf oder wird eine zu besetzende Stelle anderweitig besetzt, hat der Kunde den Auftragnehmer hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. 4.7. Soweit der Auftragnehmer lediglich Bewerberkontakte, Bewerberanfragen oder vorqualifizierte Bewerber liefert, liegt die weitere Kommunikation, Auswahl, Terminierung, Prüfung und Einstellung allein in der Verantwortung des Kunden.

5. Besondere Bestimmungen für Marketing-, Funnel- und Kampagnenleistungen 5.1. Soweit der Auftragnehmer Werbekampagnen, Funnels, Landingpages, Social-Media-Maßnahmen, Creatives, Texte, Designs, E-Mail-Strecken oder vergleichbare Marketingmaßnahmen erstellt oder betreut, erfolgt dies auf Basis der mit dem Kunden abgestimmten Ziele und Inhalte. 5.2. Der Kunde bevollmächtigt den Auftragnehmer, soweit für die Vertragsdurchführung erforderlich und vereinbart, in seinem Namen oder über seine Accounts technische Einstellungen vorzunehmen, Kampagnen zu erstellen, Anzeigen zu verwalten, Budgets zu betreuen, Inhalte hochzuladen oder mit Plattformen zu interagieren. 5.3. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung von Werbeanzeigen, Webseiten, Landingpages, Formularen, Einwilligungstexten, Recruiting-Prozessen, Impressen, Datenschutzhinweisen oder sonstigen Inhalten des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich als gesonderte Rechtsprüfungsleistung vereinbart wurde. 5.4. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher durch ihn freigegebener oder bereitgestellter Inhalte und Prozesse verantwortlich. 5.5. Soweit der Auftragnehmer Domains, Subdomains, Funnels, Landingpages, Hosting, Tracking-Strukturen, Tools oder ähnliche technische Infrastrukturen bereitstellt, erfolgt die Überlassung vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung nur für die Dauer der Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf dauerhafte Überlassung, Herausgabe des technischen Gesamtaufbaus oder Übertragung einzelner Bestandteile besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Drittplattformen, technische Systeme, Fremdleistungen 6.1. Der Auftragnehmer arbeitet regelmäßig mit Drittanbietern und Plattformen, insbesondere Meta, Facebook, Instagram, LinkedIn, Google, YouTube, TikTok, Xing, Hosting-Anbietern, CRM-Systemen, Tracking-Tools, Bewerbermanagementsystemen, Telefonie- oder E-Mail-Diensten. 6.2. Der Kunde erkennt an, dass Entscheidungen solcher Drittanbieter außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Dies betrifft insbesondere: a) Änderungen von Algorithmen, b) Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten, Business-Managern, Domains oder Profilen, c) Ablehnung, Unterbrechung oder Beendigung von Kampagnen, d) technische Ausfälle, Störungen oder Reichweitenschwankungen, e) Richtlinienänderungen oder Preisanpassungen. 6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Maßnahmen oder Entscheidungen von Drittplattformen, soweit diese nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Auftragnehmers beruhen. 6.4. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt unberührt, wenn Kampagnen, Konten oder technische Setups durch Drittanbieter eingeschränkt oder gesperrt werden, sofern die Ursache nicht überwiegend vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Der Kunde hat sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, rechtzeitig und auf erstes Anfordern zu erbringen. 7.2. Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehören insbesondere: a) rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Briefings, Zugängen, Materialien und Freigaben, b) Bereitstellung von Texten, Bildern, Videos, Logos, Marken, Stellenprofilen, Unternehmensangaben und sonstigen Inhalten, c) Einrichtung und Unterhaltung funktionsfähiger Werbekonten, Tracking-Setups, Business-Manager, Domains oder sonstiger technischer Systeme, soweit diese in der Sphäre des Kunden liegen, d) zeitnahe Rückmeldung zu Entwürfen, Kampagnen, Bewerbern oder Rückfragen, e) Mitwirkung bei technischen, organisatorischen oder datenschutzbezogenen Abstimmungen. 7.3. Der Kunde hat dem Auftragnehmer sämtliche Inhalte in einem gängigen digitalen Format zu übermitteln und gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt. 7.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich etwaige Ausführungsfristen angemessen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt. 7.5. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung des Kunden und ist dem Auftragnehmer hierdurch die Leistungserbringung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen.

8. Vergütung, Preise, Werbebudget 8.1. Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 8.2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, monatliche Pauschalen, Setup-Gebühren, Einrichtungsgebühren, laufende Betreuungsvergütungen oder erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu vereinbaren. 8.4. Eine vereinbarte Einrichtungs-, Setup- oder Onboarding-Gebühr fällt grundsätzlich einmalig an. Im Fall einer Vertragsverlängerung fällt sie nur dann erneut an, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 8.5. Unterbrechungen oder Pausierungen auf Wunsch des Kunden berühren den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht, es sei denn, die Parteien treffen ausdrücklich eine abweichende Regelung. 8.6. Werbebudgets, Mediabudgets oder sonstige an Plattformen zu zahlende Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Solche Budgets und Fremdkosten trägt der Kunde zusätzlich. 8.7. Soweit nicht anders vereinbart, rechnet die jeweilige Werbeplattform oder der jeweilige Drittanbieter direkt mit dem Kunden ab. 8.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.

9. Zahlungsbedingungen, SEPA, Rücklastschriften 9.1. Zahlungen können nach Vereinbarung, insbesondere per Rechnung, Lastschrift, Überweisung oder Vorkasse erfolgen. 9.2. Bei vereinbartem SEPA-Lastschrifteinzug hat der Kunde dem Auftragnehmer ein entsprechendes Mandat unverzüglich zu erteilen und für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. 9.3. Im Fall einer Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Belastung hat der Kunde den offenen Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung zu zahlen und die tatsächlich angefallenen Rücklastschriftkosten zu tragen. 9.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

10. Vertragslaufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung 10.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Individualvereinbarung. 10.2. Soweit eine feste Erstlaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Erstlaufzeit ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig. 10.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder, sofern dies individualvertraglich vorgesehen ist, um einen dort geregelten Verlängerungszeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. 10.4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. 10.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 10.6. Eine freie Kündigung nach § 648 BGB wird, soweit rechtlich zulässig und soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, für dienstleistungsgeprägte Vertragsverhältnisse ausgeschlossen.

11. Verzug, Leistungsverweigerung, außerordentliche Kündigung 11.1. Fristen des Auftragnehmers für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden vollständig erbracht sind und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden. 11.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, darf der Auftragnehmer Leistungen ganz oder teilweise zurückhalten, Zugänge sperren oder laufende Maßnahmen pausieren. 11.3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug gerät, b) der Kunde trotz Aufforderung wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, c) der Kunde unzulässige, rechtswidrige oder risikobehaftete Inhalte oder Maßnahmen verlangt, d) das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. 11.4. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den Schaden ersetzt verlangen. Hierbei sind ersparte Aufwendungen sowie dasjenige anzurechnen, was der Auftragnehmer durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

12. Schutzrechte, Freistellung, Verantwortlichkeit für Inhalte 12.1. Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Logos, Marken, Tonaufnahmen, Zugangsdaten und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte, Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen. 12.2. Der Kunde stellt den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter oder aus Gesetzesverstößen resultieren, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten oder Weisungen beruhen. 12.3. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. 12.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte rechtlich zu prüfen.

13. Nutzungsrechte 13.1. An vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Anzeigen, Creatives, Texten, Grafiken, Videos, Designs, Funnels, Landingpages, Vorlagen, Kampagnenstrukturen, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde grundsätzlich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem vertraglich vorausgesetzten Umfang. 13.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungsansprüche des Auftragnehmers. 13.3. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erhält der Kunde kein Recht an Rohdateien, offenen Arbeitsdateien, unbearbeiteten Materialien, Quellcodes, internen Vorlagen, Strategien, Systemarchitekturen, Automationen, Frameworks oder nicht veröffentlichten Zwischenergebnissen. 13.4. Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig, soweit sich aus der Individualvereinbarung nichts anderes ergibt. 13.5. Soweit der Auftragnehmer für den Kunden Domains, Funnels, Landingpages, Anzeigenkonten, Tracking-Setups oder technische Assets auf eigener Infrastruktur oder über eigene Lizenzen bereitstellt, verbleiben diese vorbehaltlich anderer Vereinbarung im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Auftragnehmers. 13.6. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer für die Vertragsdurchführung die erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten, Marken, Logos, Kennzeichen und Materialien ein.

14. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen 14.1. Soweit einzelne Leistungen ausnahmsweise werkvertraglicher Natur sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. 14.2. Der Auftragnehmer kann den Kunden nach Fertigstellung einer Leistung oder Teilleistung in Textform zur Abnahme auffordern. 14.3. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung zu prüfen und entweder abzunehmen oder konkret benannte wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen. 14.4. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung wesentlicher Mängel oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen. 14.5. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

15. Haftung 15.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang übernommener Garantien. 15.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 15.3. Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen für: a) ausbleibende wirtschaftliche Erfolge, b) nicht zustande kommende Einstellungen, Bewerbungen oder Leads, c) mangelnde Qualität, Eignung oder Motivation von Bewerbern, d) Maßnahmen, Sperrungen oder Entscheidungen von Drittplattformen, e) vom Kunden zu vertretende rechtliche oder technische Defizite, f) Datenverluste, soweit der Kunde keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat. 15.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

16. Datenschutz und Vertraulichkeit 16.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. 16.2. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen, sofern gesetzlich erforderlich. 16.3. Der Kunde bleibt, soweit nichts anderes gesetzlich oder vertraglich bestimmt ist, für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, Datenweitergabe und Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. 16.4. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

17. Referenznennung 17.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Firma, Unternehmensbezeichnung und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht vorab oder nachträglich in Textform widerspricht. 17.2. Eine Veröffentlichung vertraulicher Inhalte, interner Kennzahlen, nicht öffentlicher Kampagnendaten oder Geschäftsgeheimnisse erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden. 17.3. Die Verwendung von Testimonials, Zitaten, Video-Statements oder sonstigen werblichen Aussagen des Kunden bedarf einer gesonderten Freigabe, sofern diese nicht bereits ausdrücklich vereinbart wurde.

18. Widerrufsrecht 18.1. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.

19. Schlussbestimmungen 19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 19.2. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers. 19.3. Änderungen und Ergänzungen von Individualvereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. 19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026
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